Infos vom Bienensachverständigen
Aktuelle und allgemeine Informationen
Aktuelle und allgemeine Informationen
Mai, 2024
Wandern sie derartige Bereiche nicht an oder ab und beobachten sie ihre Völker und Brutnester. Der gesunde BIEN ist für Krankheiten immer gut gerüstet.
Bei Fragen oder Auffälligkeiten kontaktieren sie uns gerne.
Aktuell gibt es Informationen zu Faubrutsperrbezirke im Landkreis Amberg Sulzbach. Daher bitte umsichtig imkern
Januar, 2024
Bitte bei der Abgabe und dem Verkauf von Bienenvölkern darauf achten, das der Käufer zumindest grundlegende Kenntnisse zur Bienenhaltung und gesetzlichen Regelungen hat. Leider hatten wir 2023 einen Fall, wobei Völker auf Grund von unzureichenden Bienenbehausungen und Verwahrlosung eingegangen sind. In diesem Fall musste auch das Veterinäramt Amberg-Sulzbach einschreiten
Nov., 2023
Bienenvölker sind beim regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzumeldenmelden. Gemäß Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) ist jegliche Haltung von Honigbienen spätestens bei Beginn anzuzeigen.
§ 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
Mai, 2023
Das Schwärmen der Bienen ist eigentlich eine natürliche und Bienengemäße Vermehrung. Die meisten Imker suchen dies aus diversen Gründen zu vermeiden. Kommt es aber dennoch dazu, sollte der Schwarm nicht sich selbst überlassen werden. Leider sind die Überlebensausichten wilder Schwärme gleich null. Das Einfangen und die Besitzergreifung von Schwärmen regelt das sogenante Schwarmrecht: BGB §§961-964:
Achtung: Für vom Imker verursachte Schäden ist der Imker haftbar!
Mai, 2023
Wer mit dem Schwammtuch behandeln will (seit kurzen gibt es ja wieder eine Einzelzulassung - also nur mit diesem Medikament), kann sich das Tränken der Tücher wie folgt vereinfachen. Statt die gekühlte Ameisensäure am Stand auf die Schwammtücher zu tränken, können diese schon im voraus getränkt und eingefrohren werden. Dabei ist darauf zu achten, das zwischen jedem Schwammtuch eine Trennfolie eingelegt wird, damit jedes Tuch die genaue Menge erhält....
In Bearbeitung
1. Vorsitzender
Matthias Bohmann
Siebeneichen 13
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel.: +49 (0)9661 9069595
E-Mail: