Die Vorstandschaft des Bienenzuchtverein Sulzbach-Rosenberg
...gemeinsam sind wir stark!
- Bild: Royer - Glückwünsche von Bürgermeister Michael Göth (rechts) für den neuen Vorstand des Bienenzuchtvereins Sulzbach-Rosenberg mit (von links) Helmut Heuberger (Vorsitzender), Wina Pamler (Beisitzerin), Alexander Hirschmann-Titz (dahinter, Schriftführer), Andreas Royer (Zweiter Vorsitzender), Frank Pamler (Beisitzer), Fritz Böhme (Beisitzer), Klemens Bauer (dahinter, Beisitzer), Stefan Hubmann (Zweiter Schriftführer) und Matthias Hüttner (Kassier).
Informationen vom Verein
Die freiwillige Ergänzungsversicherung
Die Vertreterversammlung des LVBI hat am 20. September 2014 eine Änderung bezüglich der Versicherung beschlossen. Die bisherige Unfallversicherung war mit der sehr geringen Versicherungssumme nicht mehr zeitgemäß. Der generelle Versicherungsschutz wurde daher angepasst. Als Ersatz für die gestrichenen Teile in der Imker-Global-Versicherung, können die Mitglieder des LVBI eine freiwillige Ersatzversicherung abschließen.
Das Formular für den Abschluss der freiwilligen Ergänzungs-Versicherung kann bei uns heruntergeladen werden. Jeder Imker, welcher die freiwillige Ergängzungsversicherung abschließen möchte, füllt das Formular aus und sendet es unterschrieben an den LVBI zurück.
Die Versicherungssumme für die freiwillige Ergänzungs-Versicherung wird dann wie bisher üblich, zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag vom Ortsverein erhoben und zeitnah an den Landesverband weitergeleitet.
Wichtige Unterlagen und Formulare für die Imker
Bei uns haben Sie gleich den schnellen Zugriff für die wichtigsten Unterlagen und Formulare.
- Bestellung für Gewährverschlüssen
- Merkblatt zur Bestellung von Gewährverschlüssen
- Eindrucke in den Gewährverschluss
- Bestellformular für Gewährverschlüsse
- Schadensfall- und Versicherungsformulare - Download
- Antrag zur Erteilung einer Betriebsnummer
- Bestandsbuch
- Beitrittserklärung Neu - Bienenzuchtverein Sulzbach-Rosenberg
- Satzung des LVBI
Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung
Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Vieles, was bereits jetzt geltendes Recht ist und Gültigkeit hat, bleibt auch in der neuen Datenschutz-Grundverordnung erhalten.
Einiges vereinfacht sich sogar. So muss grundsätzlich keine Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.
Dennoch ist es ratsam, sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vornehmen. Speziell was das Thema Datenschutz im Verein angeht, muss "das Rad nicht neu erfunden werden" da es bereits viele hilfreiche Übersichten und Abhandlungen zu diesem Thema gibt.
Welche Daten müssen geschützt werden? Wann wird eine Erlaubnis gebraucht? Wer ist zuständigt? Und viele weitere Fragen beantwortet vereinsknowhow.de in ihrem Infobrief vom 10.01.2018. Siehe Anlage.
T-Shirts für die Sulzbach-Rosenberger Imker
- Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg
Die Imker des Bienenzuchtvereins Sulzbach-Rosenberg können sich jetzt T-Shirts bestellen mit dem Vereinsaufdruck. Bestellungen nimmt der Vorsitzende Helmut Heuberger entgegen.
heuberger.helmut(at)t-online.de
oder telefonisch unter 09661/7240
Der Preis 18 Euro.
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